Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SDD Studios, Sebastian Danksin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Markenentwicklungs-, Social-Media-, KI-Automatisierungs- und Betreuungsleistungen, die unter der Marke Logic & Bold angeboten werden.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Konfigurationen im Online-Konfigurator sowie alle sonstigen Anfragen des Auftraggebers stellen ausschließlich eine unverbindliche Preisschätzung dar und begründen keinen Vertragsschluss. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein Angebot zu unterbreiten oder einen Auftrag anzunehmen.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, eingehende Anfragen und Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Kapazitäten nicht verfügbar sind, das Projektvorhaben nicht zum Portfolio des Auftragnehmers passt oder sonstige sachliche Gründe einer Zusammenarbeit entgegenstehen.
Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:
Die Auftragsbestätigung ergeht stets durch den Auftragnehmer. Der Eingang einer Anfrage, eines ausgefüllten Konfigurators oder einer E-Mail durch den Auftraggeber begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Gegenstand des Vertrags.
Im Leistungsumfang enthalten sind:
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
Im Leistungsumfang enthalten sind die im Angebot spezifizierten Deliverables (z. B. Logo, Farbpalette, Typografie, Brand Guidelines). Nicht enthalten sind Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder entsprechenden Behörden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Überprüfung der Verfügbarkeit von Markennamen und -zeichen.
Leistungen umfassen Einrichtung und Gestaltung der vereinbarten Kanäle sowie die Erstellung der vereinbarten Anzahl von Start-Posts. Laufende Betreuung und Beantwortung von Kommentaren oder Nachrichten sind nur Gegenstand eines gesondert vereinbarten Retainer-Vertrags.
Leistungen umfassen Einrichtung und Konfiguration der vereinbarten KI-Systeme und Automatisierungen. Die Leistungsfähigkeit von KI-Systemen unterliegt technischen Grenzen und kontinuierlicher Weiterentwicklung durch Drittanbieter. Spezifische Ergebnisversprechen (z. B. Anzahl generierter Leads) sind nicht Gegenstand des Vertrags, sofern nicht schriftlich vereinbart.
Retainer-Leistungen (Care, Grow, Scale, Full Service) umfassen ausschließlich die im jeweiligen Paket aufgeführten Leistungen. Nicht genutztes Stundenbudget eines Monats verfällt und wird nicht auf den Folgemonat übertragen. Änderungen, die den vereinbarten Stundensatz übersteigen, werden zum vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet und vorab kommuniziert.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig bereitgestellter Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Die Festpreisgarantie bleibt unberührt, eine Haftung des Auftragnehmers für Fristüberschreitung entfällt in diesem Fall vollständig.
Werden erforderliche Materialien länger als 30 Werktage nach Anforderung nicht bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren oder den Vertrag gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises zu stornieren.
Alle vereinbarten Preise sind Festpreise in Euro netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar). Sie gelten für den im Angebot definierten Leistungsumfang.
Es gilt folgende Zahlungsstruktur, sofern nicht abweichend vereinbart:
Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten zu unterbrechen, Zugänge (z. B. zur Website) vorübergehend zu sperren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dies berührt die Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Seiten, grundlegende Designänderungen nach Freigabe, neue Funktionen), werden separat angeboten und nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erbracht.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Eingang aller erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (Materialien, Zugangsdaten, Anzahlung), nicht mit dem Datum des Vertragsschlusses.
Lieferfristen sind Richtwerte in Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg). Sie verlängern sich verhältnismäßig bei:
Überschreitet der Auftragnehmer einen vertraglich vereinbarten Liefertermin um mehr als 5 Werktage, und ist diese Verzögerung ausschließlich und nachweislich auf ein vom Auftragnehmer allein zu vertretendes Versäumnis zurückzuführen, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gutschrift von 10 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes.
Der Verspätungsrabatt wird nur gewährt, wenn alle der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Die Gutschrift wird mit der nächsten fälligen Zahlung verrechnet oder, sofern keine weitere Zahlung aussteht, zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind — im Rahmen der gesetzlichen Grenzen — ausgeschlossen, sofern dieser Verspätungsrabatt gewährt wird.
Je nach vereinbartem Paket sind folgende Korrekturschleifen inklusive:
Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelte Rückmeldung mit bis zu 15 einzelnen Änderungspunkten. Korrekturen müssen gesammelt und vollständig übermittelt werden.
Eine Korrektur ist eine Anpassung von bestehendem Inhalt, Text oder Layout innerhalb des vereinbarten Konzepts — z. B. Farbe ändern, Text anpassen, Reihenfolge verschieben.
Keine Korrekturen (sondern gesondert berechenbare Änderungsaufträge) sind:
Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz (mind. € 95/Stunde) berechnet und vorab als Mehrleistung kommuniziert.
Der Auftragnehmer stellt das fertige Werk zur Abnahme bereit. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn:
Unwesentliche Mängel, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Website, Texte, Grafiken, Logos) für die vereinbarte Nutzung. Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte als Referenz zu benennen und in seinem Portfolio, auf der Website sowie in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
Für Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (Texte, Bilder, Logos, Daten), sichert der Auftraggeber zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung an solchen Inhalten entstehen.
Eingesetzte Stockbilder, Fonts oder Plug-ins unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Laufende Lizenzkosten für Drittanbieter-Tools nach Übergabe trägt der Auftraggeber.
Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung. Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber nach Arbeitsbeginn berechtigt den Auftragnehmer zur Berechnung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie einer Ausfallpauschale von 20 % des noch ausstehenden Auftragswertes. Die geleistete Anzahlung wird auf die Forderung angerechnet.
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um jeweils einen Monat und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Beide Parteien können den Retainer-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder dauerhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind.
Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
Keine Mängel im Sinne dieser Regelung sind:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal in Höhe des Nettoauftragswertes des jeweiligen Vertrags.
Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der Datenschutzerklärung auf logicandbold.de/datenschutz.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten von Kunden des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tübingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.